Verpackungsverordnung

Verpackungsmaterial / Rücknahmesystem

Hinsichtlich der erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen sind unsere Lieferanten zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach §6 VerpackV einem bundesweit tätigen Rücknahmesystem angeschlossen.

Wir verwenden 100% kompostierbare Verpackungschips als Füllmaterial.

- EN 13432 zertifiziert (Europäische Kompostierungsnorm) + EN 71-3 geprüft (Schadstoffnorm)
- Das Polstermaterial kann einfach über den Kompost oder die Biotonne entsorgt werden
- Die Verpackungschips sind frei von genmanipulierten Bestandteilen

Dieses Füllmaterial ist von der Rücknahmepflicht der Verpackungsverordnung (§6/7) durch §16 VerpackV befreites Verpackungsmaterial.